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NEED mischt sich ein ...

Derzeit werden drei Themen heiß diskutiert: Aussetzung der Steuerstufe auf Biotreibstoffe im Jahr 2008, die 'Fehler' der DIN-Vornorm im Energiesteuergesetz und die Zertifizierung von Pflanzeölen auf Nachhaltigkeit.

NEED ist Landesgeschäftsstelle für den BBK e.V. und aktives Mitglied im Bundesverband Pflanzenöle e.V. - und es gibt viel zu tun. Die EU-Gesetzesrahmen sind mittelstandfeindlich und falsch umgesetzt worden. Die Politik will Klimaschutz - verantwortliche Pflanzenölnutzer bringen schon jetzt echte Ergebnisse - in Zukunft soll das nicht mehr möglich sein. Damit der Mittelstand auch in Zukunft mithelfen kann brauchen wir IHRE Unterstützung! Auch in Zukunft möchten wir, dass jeder selbst entscheiden kann ob er dezentrales Pflanzenöl oder fossilen Diesel verbrauchen will!

Wenn Sie sich auch dafür interessieren, was sich hinter den Kulissen von Presseerklärungen und Bundesgesetzblätter tut, sprechen Sie unsere Geschäftsführung gerne an, denn wir brauchen mehr Mitglieder in den Verbänden und mehr Gehör in Politik und Öffentlichkeit.

Lesen Sie mehr auf den Seiten der Bundesverbände:
- BBK e.V.
- Bundesverband Pflanzenöle e.V.

Zum Biotreibstoffquotengesetz:

Am 21.12.2006 wurde im Bundesgesetzblatt das am 01.01.2007 in Kraft tretende Biotreibstoffquotengesetz veröffentlicht. Für Inverkehrbringung von Pflanzenölkraftstoffen ergeben sich daraus im Wesentlichen folgende Auswirkungen:

1. Vornorm DIN V 51605
Pflanzenöl gilt nur dann als Biokraftstoff, wenn seine Eigenschaften mindestens den Anforderungen der Vornorm DIN V 51605 entsprechen. Somit wird nur noch auf Pflanzenölkraftstoffe, die diesen Vorgaben entsprechen, die jeweils gültige Steuerentlastung gewährt. Pflanzenölkraftstoffe, deren Eigenschaften nicht mindestens dieser Vornorm genügen, werden mit dem vollen Energiesteuersatz in Höhe von zur Zeit 470,40 Euro per 1000 Liter belegt.

2. Einführung der "fiktiven Quote" für Biokraftstoffe
Steuerentlastungen können nur für den über die sogenannte "fiktive Quote" hinausgehenden Anteil in Anspruch genommen werden. Hieraus ergibt sich für das Jahr 2007 eine steuerliche Belastung in Höhe von 2,07 Cent/Liter für Pflanzenöl als Biokraftstoff.